Karlsruhe, 4.1.2004
Fraktionssprecher Klaus Stapf
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Sehr geehrter Herr Dr. Hager,
zum Punkt 2 Regionalplanänderungen ‚Mirogelände und Hub‘ zur Sitzung des Planungsausschusses am 21.1.2004 des RVMO stellt die Fraktion B90/GRÜNE folgende Anfrage:
1. Die Verwaltung benennt in ihrer Stellungsnahme negative kleinklimatische Auswirkung bei einer Bebauung der Hub im Umkreis von 700 bis 1000 m. Wurde beim Klimagutachten die durch den Hochwasserschutz geforderte Aufschüttung des Geländes um 4 m und deren Auswirkung auf die Durchlüftung beachtet?
2. Aus der Verwaltung der Stadt Karlsruhe ist zu hören, dass der Bereich der geplanten Grünzäsur im Zusammenhang des ehemaligen Mirogeländes kleiner ausfallen soll, als in der Anhörung ‚ehemaliges Miro-Erweiterungsgelände und geplantes Gewerbegebiet Hub‘ dargestellt und argumentiert wurde. Ist die Anhörung bei nachträglich geänderten Planungsbedingungen (einige Planungsträger haben den Ausgleichscharakter der Planungen Mirogelände und Hub aufgegriffen) überhaupt noch gültig?
Klaus Stapf
Fraktionssprecher