Anfrage

 

Von Christine Geiger und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Regionalverbandsversammlung Mittlerer Oberrhein

 

Erfassung von Qualität und Quantität planerischer Flächenumwandlungen im Verbandsgebiet

Im Rahmen der Erstellung neuer Regionalpläne sowie durch Fortschreibungen, Zielabweichungs- oder Änderungsverfahren bestehender Pläne werden beständig Freiraumflächen in Siedlungsflächen oder in Bereiche zum Abbau von Rohstoffen planerisch umgewandelt.

Durch die Einführung des Geoinformationssystems ergeben sich neue Möglichkeiten, Art und Umfang der planerischen Flächenumwandlung regelmäßig mit angemessenem Arbeitsaufwand zu erfassen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

1.      Welchen Umfang haben aktuell die unterschiedlichen Raumnutzungen - unterteilt nach Bestand und Planung - innerhalb des Verbandsgebietes?

2.      Welche Veränderungen haben sich seit Fertigstellung des Regionalplans 2003 ergeben in Bezug auf:

·         Art der Flächenausweisung (z.B. Offenland in Gewerbegebiet)

·         Umfang der Veränderung (Fläche in ha)

·         Vorgang (z.B. Änderungsverfahren, Zielabweichungsverfahren)

·         Initiator / Antragssteller (z.B. Gemeinde, Landkreis, Regionalverband)

3.      Ist es mit Hilfe des Geografischen Informationssystems möglich, die unter Punkt 1 und 2 erbetenen Informationen zu einem bestimmten Stichtag einmal jährlich zu erfassen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit über die Internetseite des Regionalverbands laufend zur Verfügung zu stellen?

Begründung:

Die Daten zu Art und Umfang der Flächenausweisungen geben einen guten Überblick über die raumplanerische Situation im Verbandsgebiet. Sie ermöglichen zudem einen Vergleich mit anderen Regionalverbänden, sollten sich diese der oben beschriebenen Vorgehensweise anschließen. Unseren Informationen nach sind z.B. innerhalb des Regionalverbands Nordschwarzwald derartige Bestrebungen in Gange.

Außerdem halten wir es für sinnvoll, Art und Umfang der Regionalplan-Änderungen zu erfassen. Wir versprechen uns davon u. a. Aussagen zur Relevanz dieser raumordnerischen Vorgabe für die Gemeinden im Verbandsgebiet.