Bündnis90/Die
GRÜNEN
Fraktion
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Fraktionssprecher
Klaus
Stapf
Amthausstrasse 22
Tel
0721/403235 oder 0721/4094296 (geschäftlich)
Sehr
geehrte Herren,
bitte
entschuldigen Sie die verspätete Stellungnahme meiner Fraktion zum Entwurf zur
Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten.
Vorab
unsere politische Bewertung:
Nach
unserer Meinung ist die planerische Befassung von Einzelhandelsgroßprojekten
mit abschließenden Genehmigungsverfahren durch demokratische politische Gremien
unerläßlich.
Nur
so lassen sich neben raumplanerischen auch
wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange einbinden.
Das
beinhaltet auch die Bewertung potentieller Konkurrenz, die sich schließlich im
Fehlerfall gravierend auf Einzelschicksale (z.B. Arbeitslosigkeit), auf
ökologische Fehlentwicklungen (z.B Flächenverbrauch,
Bauruinen) und auf öffentliche Planungen und Ausgaben (z.B. Verkehr,
Erschließung) auswirkt.
Deshalb
muß die Handlungsfreiheit wirtschaftlicher Interessen hier zum Gemeinwohl
eingeschränkt werden.
Die
Stellungsnahme der Regionalverbände pointiert und
präzisiert nach unserem Verständnis die Richtung des Wirtschaftsministeriums, Einzelhandelsgroßprojekte mit großem Vorrang in Oberzentren
anzusiedeln. Besonders und aktuell wichtig ist die ausdrücklich genannte
grundsätzliche Zulassung von Hersteller-Direktverkaufszentren
(wie das in Söllingen geplante FOC) nur in
Oberzentren.
Wir
unterstützen die Stellungsnahme der Regionalverbände
in diesem Sinne. Zusätzlich wünschen wir die Festlegung und Darstellung umweltbezogener Entscheidungskriterien in ähnlicher Weise,
wie das durch Kongruenzgebot und
Beeinträchtigungsverbot in wirtschaftlicher und raumplanerischer
Hinsicht geschehen ist.
Den
Hinweis auf die Umweltverträglichkeitsprüfungen im
Zuge der Raumordnungsverfahrens sehen wir nicht als
ausreichend an.
Einzelhandelsgroßprojekte wie das genannte FOC werden vermutlich zukünftig an
Bedeutung und Umfang gewinnen. Eine prinzipielle Ablehnung würde die Probleme
mittelfristig erschweren, da dann ein verstärkter Handlungsdruck zu erwarten
wäre.
Bei
Neuansiedlungen müssen die vorhandene Infrastruktur und Versorgungslage mit dem
entstehenden Einzugsbereich und dem Warensortiment abgestimmt werden. Dies ist
nach unserer Meinung üblicherweise nur durch Ansiedlung in Oberzentren möglich.
Unterhalb von Mittelzentren halten wir die Durchführung von Raumordnungsverfahren
für überflüssig, da eine sinnvolle, ausreichende, kostengünstige und
umweltfreundliche Verkehrsanbindung und ein nachhaltiger Umgang mit Flächen
dabei nicht möglich sind. Ebenso wird es kaum möglich sein, bei der insgesamt
dichten Besiedlung der Regionen eine Konkurrenz zu benachbarten Ober- und
Mittelzentren.
Nur
auf diese Weise können Bevölkerung und Umwelt vor den ökologische und sozialen
Nebenwirkung von Einzelhandelsgroßprojekten geschützt
werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die weitgehende Vermeidung von
zusätzlichem motorisierten Individualverkehr und Flächenverbrauch sowie auf die
Situation der unfreiwillig von möglichen Konkurrenzkämpfen betroffenen
Arbeitnehmer zu legen.
Zuletzt
noch einige Punkte zur Ergänzung des Punktes 2.3.1 ‚Auswirkungen‘ im Schreiben
des Wirtschaftsministeriums:
-
Der Umgang mit Freiflächen muß sensibilisiert werden. Die Flächenproblematik
in den Städten darf nicht durch zusätzliche und großzügige Bebauung im
ländlichen Raum gelöst werden. Der Flächenverbrauch durch großflächige
Handelsbetriebe ist enorm und darf so nicht weitergeführt werden.
Neuausweisungen unbebauter Gebiete sollten ausgeschlossen werden.
-
Die Auswirkungen auf Naherholungsgebiete ist ebenfalls ein wichtiges
Thema bei der Planung von Einzelhandelsgroßprojekten
einschließlich der geplanten Verkehrsinfrastruktur. Die Bevölkerung benötigt
diese Fläche dringend zu Erholung und Freizeitgestaltung sowohl im stadtnahen als auch im ländlichen Raum. Schon jetzt führen
Mehrfachbelegungen und Hochfrequentierung häufig zu
Konflikten. Auch die Nähe der genannten Einrichtugen
kann zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.
-
Gleiches gilt für ökologisch schützenswerte
Gebiete. Nicht nur Verbrauch oder Zerschneidung
solcher Flächen, was grundsätzlich tabuisiert werden
muß, sondern auch die Nachbarschaft zu Verkehrswegen und Wirtschaftsflächen
zerstören das häufig hochempfindliche natürliche Gleichgewicht dieser Gebiete
und damit die schützenswerten Arten und Biotope.
Wir
hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit
freundlichen Grüssen
Karlsruhe,
20.8.2000
Klaus Stapf